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   BVerwG, 19.05.2021 - 9 C 2.20   

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BVerwG, 19.05.2021 - 9 C 2.20 (https://dejure.org/2021,23152)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.2021 - 9 C 2.20 (https://dejure.org/2021,23152)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 2021 - 9 C 2.20 (https://dejure.org/2021,23152)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Schätzung einer üblichen Miete allein anhand des Bodenwerts des Wohngrundstücks hinsichtlich Vereinbarkeit mit dem Gebot gleichheitsgerechter Besteuerung des Aufwands für das Innehaben einer Zweitwohnung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1 ; VwGO § 161 Abs. 2
    Die Schätzung einer üblichen Miete allein anhand des Bodenwerts des Wohngrundstücks ist mit dem Gebot gleichheitsgerechter Besteuerung des Aufwands für das Innehaben einer Zweitwohnung nicht vereinbar.

  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 1 ; VwGO § 161 Abs. 2
    Schätzung einer üblichen Miete allein anhand des Bodenwerts des Wohngrundstücks hinsichtlich Vereinbarkeit mit dem Gebot gleichheitsgerechter Besteuerung des Aufwands für das Innehaben einer Zweitwohnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zweitwohnungssteuer - und der Bodenwert als Bemessungsgrundlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 991
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvR 807/12

    Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz bei der Erhebung von

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2021 - 9 C 2.20
    Bei der Wahl des geeigneten Maßstabs darf sich der Gesetzgeber auch von Praktikabilitätserwägungen leiten lassen, die je nach Zahl der zu erfassenden Bewertungsvorgänge an Bedeutung gewinnen und so auch in größerem Umfang Typisierungen und Pauschalierungen rechtfertigen können, dabei aber deren verfassungsrechtliche Grenzen wahren müssen (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 10. April 2018 - 1 BvL 11/14 u.a. - BVerfGE 148, 147 Rn. 96, 131 und Beschluss vom 18. Juli 2019 - 1 BvR 807/12 u.a. - DWW 2019, 387 ; BVerwG, Urteil vom 27. November 2019 - 9 C 4.19 - BVerwGE 167, 137 Rn. 16).

    Durch derartige Verzerrungen beim geschätzten Mietwert wird eine gleichheitsgerechte Erhebung der Zweitwohnungssteuer verhindert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 1 BvR 807/12 u.a. - DWW 2019, 387 ).

  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14

    Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2021 - 9 C 2.20
    Bei der Wahl des geeigneten Maßstabs darf sich der Gesetzgeber auch von Praktikabilitätserwägungen leiten lassen, die je nach Zahl der zu erfassenden Bewertungsvorgänge an Bedeutung gewinnen und so auch in größerem Umfang Typisierungen und Pauschalierungen rechtfertigen können, dabei aber deren verfassungsrechtliche Grenzen wahren müssen (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 10. April 2018 - 1 BvL 11/14 u.a. - BVerfGE 148, 147 Rn. 96, 131 und Beschluss vom 18. Juli 2019 - 1 BvR 807/12 u.a. - DWW 2019, 387 ; BVerwG, Urteil vom 27. November 2019 - 9 C 4.19 - BVerwGE 167, 137 Rn. 16).
  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2021 - 9 C 2.20
    Bei einer Aufwandsteuer ist erforderlich, dass der gewählte Maßstab einen zumindest lockeren Bezug zu dem Aufwand des Steuerpflichtigen aufweist (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 - BVerfGE 123, 1 ; BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22.14 - BVerwGE 153, 116 Rn. 12).
  • BVerwG, 14.10.2015 - 9 C 22.14

    Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte; Stückzahlmaßstab; Einspielergebnis;

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2021 - 9 C 2.20
    Bei einer Aufwandsteuer ist erforderlich, dass der gewählte Maßstab einen zumindest lockeren Bezug zu dem Aufwand des Steuerpflichtigen aufweist (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 - BVerfGE 123, 1 ; BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22.14 - BVerwGE 153, 116 Rn. 12).
  • BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 4.19

    Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2021 - 9 C 2.20
    Bei der Wahl des geeigneten Maßstabs darf sich der Gesetzgeber auch von Praktikabilitätserwägungen leiten lassen, die je nach Zahl der zu erfassenden Bewertungsvorgänge an Bedeutung gewinnen und so auch in größerem Umfang Typisierungen und Pauschalierungen rechtfertigen können, dabei aber deren verfassungsrechtliche Grenzen wahren müssen (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 10. April 2018 - 1 BvL 11/14 u.a. - BVerfGE 148, 147 Rn. 96, 131 und Beschluss vom 18. Juli 2019 - 1 BvR 807/12 u.a. - DWW 2019, 387 ; BVerwG, Urteil vom 27. November 2019 - 9 C 4.19 - BVerwGE 167, 137 Rn. 16).
  • OVG Sachsen, 10.09.2019 - 4 A 1403/18

    Zweitwohnungssteuer; Aufwand

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2021 - 9 C 2.20
    Die Urteile des Verwaltungsgerichts Dresden vom 30. Oktober 2018 - 2 K 938/18 - und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 10. September 2019 - 4 A 1403/18 - sind unwirksam.
  • VG Schleswig, 23.03.2022 - 4 A 154/21

    Zweitwohnungssteuer - Differenzierung des Steuermaßstabes Flächenmaßstab anhand

    Er muss die Erfassung des Aufwands wenigstens wahrscheinlich machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 - juris Rn. 59; BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2021 - 9 C 2.20 - juris Rn. 10; Urteil vom 29. Juni 2017 - 9 C 7.16 - juris Rn. 54; OVG Schleswig, Urteil vom 30. Januar 2019 - 2 LB 90/18 - juris Rn. 77).

    Die aus einer Sammlung der in einem bestimmten Zeitraum zufällig erfolgten Grundstücksveräußerungen abgeleiteten Bodenrichtwerte im Satzungsgebiet der steuererhebenden Kommune können danach zwar durchaus als Kriterium zur Vergleichbarkeit des Lagewerts der im Satzungsgebiet vorhandenen Zweitwohnungen dienen, um so im Vergleich untereinander entweder den mit dem Innehaben einer Zweitwohnung verbundenen laufenden Finanzierungsaufwand als ein Ausschnitt der tatsächlich anfallenden Kosten (vgl. hierzu VGH München, Urteil vom 2. Mai 2016 - 4 BV 15.2777 - juris Rn. 33) oder den Teil des Mietwerts einer solchen Wohnung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2021 - 9 C 2.20 - juris Rn. 11 f.) zu erfassen.

  • VG Braunschweig, 21.06.2023 - 8 A 284/21

    Aufwandsteuer; Belastungsgrund; Bodenrichtwert; Flächenmaßstab;

    Der gewählte Ersatzmaßstab muss also dennoch einen zumindest lockeren Bezug zu dem zu erfassenden Aufwand aufweisen und die Erfassung des Aufwands wenigstens wahrscheinlich machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 - juris Rn. 59; BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2021 - 9 C 2.20 - juris Rn. 10; Nds. OVG, Urteil vom 20. Juni 2018 - 9 LB 124/17 -, juris Rn. 77).

    Diese Erwägungen beruhen auf der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur unzulässigen alleinigen Bemessung der Zweitwohnungssteuer anhand des Bodenwertes - gemeint ist damit die Grundstücksfläche - ( BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2021 - 9 C 2/20 -, juris Rn. 11 f.), die sich nach Ansicht der erkennenden Kammer auch auf die alleinige Bemessung der Zweitwohnungssteuer anhand der Wohnfläche übertragen lässt.

    Satzungsbestimmungen, die die Wohnfläche als einen von mehreren Faktoren für die Bestimmung der Bemessungsgrundlage heranziehen, sind eher geeignet, zu einer gleichheitsgerechten Erhebung beizutragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2021 - 9 C 2/20 -, juris Rn. 12).

    So kann das Verhältnis der Bodenrichtwerte zueinander grundsätzlich als ein die Lage abbildender Wertfaktor im Rahmen des Bemessungsmaßstabes der Zweitwohnungssteuer berücksichtigt werden (vgl. Schleswig-Holst. OVG, Urteil vom 30. Januar 2019 - 2 LB 92/18 -, juris Rn. 116; sowie Beschluss vom 4. August 2022 - 5 MB 15/22 -1 -, juris Rn. 16), um so im Vergleich untereinander entweder den mit dem Innehaben einer Zweitwohnung verbundenen laufenden Finanzierungsaufwand als einen Ausschnitt der tatsächlich anfallenden Kosten (vgl. hierzu BayVGH, Urteil vom 2. Mai 2016 - 4 BV 15.2777 - juris Rn. 33) oder den Teil des Mietwerts einer solchen Wohnung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2021 - 9 C 2.20 - juris Rn. 11 f.) zu erfassen.

  • VG Schleswig, 23.03.2022 - 4 A 178/21

    Zweitwohnungssteuer: Differenzierung des Steuermaßstabes Flächenmaßstab anhand

    Er muss die Erfassung des Aufwands wenigstens wahrscheinlich machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 - juris Rn. 59; BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2021 - 9 C 2.20 - juris Rn. 10; Urteil vom 29. Juni 2017 - 9 C 7.16 - juris Rn. 54; OVG Schleswig, Urteil vom 30. Januar 2019 - 2 LB 90/18 - juris Rn. 77).

    Die aus einer Sammlung der in einem bestimmten Zeitraum zufällig erfolgten Grundstücksveräußerungen abgeleiteten Bodenrichtwerte im Satzungsgebiet der steuererhebenden Kommune können damit durchaus als Grundlage zur Vergleichbarkeit des Lagewerts der im Satzungsgebiet vorhandenen Zweitwohnungen dienen, um so im Vergleich untereinander entweder den mit dem Innehaben einer Zweitwohnung verbundenen laufenden Finanzierungsaufwand als ein Ausschnitt der tatsächlich anfallenden Kosten (vgl. hierzu VGH München, Urteil vom 2. Mai 2016 - 4 BV 15.2777 - juris Rn. 33) oder den Teil des Mietwerts einer solchen Wohnung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2021 - 9 C 2.20 - juris Rn. 11 f.) zu erfassen.

    Zwar ist es grundsätzlich möglich, als Steuermaßstab auch auf den tatsächlich geschuldeten oder geschätzten üblichen Mietzins abzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2021 - 9 C 2.20 - juris Rn. 8 ff.; Urteil vom 29. Januar 2003 - 9 C 3.02 - juris Rn. 22).

  • OVG Niedersachsen, 20.10.2021 - 9 ME 146/21

    Ferienwohnung; Nettokaltmiete, ortsüblich; Schätzung; Zweitwohnung, eigengenutzt,

    Der Maßstab der Nettokaltmiete genügt diesen Voraussetzungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.5.2021 - 9 C 2.20 - juris Rn. 10).

    Der Durchschnitt muss sich aber auf eine nach Art, Lage und Ausstattung fassbare Wohnungskategorie beziehen (vgl. OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 26.1.2015, a. a. O., Rn. 23; zur Vergleichsmiete bei einem Gartenhaus in einer ehemaligen Kleingartenanlage: BVerwG, Beschluss vom 19.5.2021, a. a. O., Rn. 13 f.; zur Berücksichtigung von nach Art, Lage und Ausstattung vergleichbaren Ferienwohnungen auf der Insel Juist: Senatsurteil vom 17.6.2008, a. a. O., Rn. 36 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 19.04.2023 - 9 LB 189/20

    Eigennutzung; Ferienwohnung; Jahresnettokaltmiete; Maßstab; Mietspiegel;

    Er muss die Erfassung des Aufwands wenigstens wahrscheinlich machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4.2.2009 - 1 BvL 8/05 - juris Rn. 59; BVerwG, Beschluss vom 19.5.2021 - 9 C 2.20 - juris Rn. 10 m. w. N.).

    Der anhand der Jahresnettokaltmiete festgestellte Mietaufwand ist eine von der Rechtsprechung anerkannte Ermittlungsgrundlage für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.5.2021 - 9 C 2.20 - juris Rn. 10; BVerwG, Urteil vom 29.3.2003 - 9 C 3.02 - juris Rn. 22).

  • VG Schleswig, 24.03.2022 - 4 A 244/21

    Zweitwohnungssteuer; Verfügungsbefugnis bei unentgeltlicher Überlassung an einen

    Er muss die Erfassung des Aufwands wenigstens wahrscheinlich machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 - juris Rn. 59; BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2021 - 9 C 2.20 - juris Rn. 10; Urteil vom 29. Juni 2017 - 9 C 7.16 - juris Rn. 54; OVG Schleswig, Urteil vom 30. Januar 2019 - 2 LB 90/18 - juris Rn. 77).

    Die aus einer Sammlung der in einem bestimmten Zeitraum zufällig erfolgten Grundstücksveräußerungen abgeleiteten Bodenrichtwerte im Satzungsgebiet der steuererhebenden Kommune können danach zwar durchaus als Kriterium zur Vergleichbarkeit des Lagewerts der im Satzungsgebiet vorhandenen Zweitwohnungen dienen, um so im Vergleich untereinander entweder den mit dem Innehaben einer Zweitwohnung verbundenen laufenden Finanzierungsaufwand als ein Ausschnitt der tatsächlich anfallenden Kosten (vgl. hierzu VGH München, Urteil vom 2. Mai 2016 - 4 BV 15.2777 - juris Rn. 33) oder den Teil des Mietwerts einer solchen Wohnung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2021 - 9 C 2.20 - juris Rn. 11 f.) zu erfassen.

  • VG Schleswig, 24.03.2022 - 4 A 97/21

    Erwerbszweitwohnungen abzüglich der Fläche von Geschäftsräumen als

    Er muss die Erfassung des Aufwands wenigstens wahrscheinlich machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 - juris Rn. 59; BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2021 - 9 C 2.20 - juris Rn. 10; Urteil vom 29. Juni 2017 - 9 C 7.16 - juris Rn. 54; OVG Schleswig, Urteil vom 30. Januar 2019 - 2 LB 90/18 - juris Rn. 77).

    Die aus einer Sammlung der in einem bestimmten Zeitraum zufällig erfolgten Grundstücksveräußerungen abgeleiteten Bodenrichtwerte im Satzungsgebiet der steuererhebenden Kommune können danach zwar durchaus als Kriterium zur Vergleichbarkeit des Lagewerts der im Satzungsgebiet vorhandenen Zweitwohnungen dienen, um so im Vergleich untereinander entweder den mit dem Innehaben einer Zweitwohnung verbundenen laufenden Finanzierungsaufwand als ein Ausschnitt der tatsächlich anfallenden Kosten (vgl. hierzu VGH München, Urteil vom 2. Mai 2016 - 4 BV 15.2777 - juris Rn. 33) oder den Teil des Mietwerts einer solchen Wohnung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2021 - 9 C 2.20 - juris Rn. 11 f.) zu erfassen.

  • VG Schleswig, 09.05.2022 - 4 B 3/22

    Zweitwohnungssteuer - Steuermaßstab Bodenrichtwert

    Er muss die Erfassung des Aufwands wenigstens wahrscheinlich machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 - juris Rn. 59; BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2021 - 9 C 2.20 - juris Rn. 10; Urteil vom 29. Juni 2017 - 9 C 7.16 - juris Rn. 54; OVG Schleswig, Urteil vom 30. Januar 2019 - 2 LB 90/18 - juris Rn. 77).

    Die aus einer Sammlung der in einem bestimmten Zeitraum zufällig erfolgten Grundstücksveräußerungen abgeleiteten Bodenrichtwerte im Satzungsgebiet der steuererhebenden Kommune können danach zwar durchaus als Kriterium zur Vergleichbarkeit des Lagewerts der im Satzungsgebiet vorhandenen Zweitwohnungen dienen, um so im Vergleich untereinander entweder den mit dem Innehaben einer Zweitwohnung verbundenen laufenden Finanzierungsaufwand als ein Ausschnitt der tatsächlich anfallenden Kosten (vgl. hierzu VGH München, Urteil vom 2. Mai 2016 - 4 BV 15.2777 - juris Rn. 33) oder den Teil des Mietwerts einer solchen Wohnung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2021 - 9 C 2.20 - juris Rn. 11 f.) zu erfassen.

  • VGH Bayern, 18.03.2024 - 4 ZB 23.1493

    Zweitwohnungssteuer, Begriff der Zweitwohnung, kostenfreie Nutzung der

    Dass sie dabei den in dem fensterlosen Badezimmer vorhandenen Ventilator entsprechend der Vorgabe im Gutachten (S. 37) als ein aufwertendes Merkmal mit einem Zuschlag von vier Prozentpunkten berücksichtigt hat, ist angesichts der in solchen Massengeschäften bestehenden Befugnis zur Typisierung und Pauschalierung (vgl. BVerwG, B.v. 19.5.2021 - 9 C 2.20 - NVwZ-RR 2021, 991 Rn. 9 m.w.N.) nicht zu beanstanden; die Existenz einer solchen technischen Entlüftungsanlage dürfte gerade in älteren Wohnungen keineswegs den Regelfall darstellen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2023 - 2 LB 6/22

    Grenze der pauschalen Jahresbetrachtung bei Kurabgaben

    Es handelt sich bei der Zweitwohnungssteuer um eine örtliche Aufwandssteuer, d.h. Bezugspunkt der Steuer ist der vom Steuerpflichtigen betriebene Aufwand für das Halten einer Zweitwohnung (stRspr., vgl. z.B.: BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2021 - 9 C 2.20 -, juris Rn. 10, Urteil vom 27. November 2019 - 9 C 4.19 -, juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 24.11.2022 - 4 N 21.1172

    Zweitwohnungsteuersatzung des Marktes Oberstdorf verstößt nicht gegen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2022 - 3 R 689/21

    Zweitwohnungssteuer; Streitwertbemessung

  • VGH Bayern, 16.08.2023 - 4 ZB 23.130

    Berechnung der Zweitwohnungssteuer bei Eigennutzung durch Wohnungseigentümer

  • VG Gießen, 07.03.2023 - 8 K 1172/22

    Zweitwohnungssteuer

  • VGH Bayern, 13.12.2022 - 4 ZB 22.1319

    Zweitwohnungssteuer für eine möblierte Ferienwohnung

  • VGH Bayern, 24.11.2022 - 4 N 20.2783

    Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Sonthofen verstößt nicht gegen höherrangiges

  • VG Gießen, 12.04.2022 - 8 K 2420/21

    Zweitwohnungssteuerrecht

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